Was kostet die Beurkundung beim Notar?

Die Rolle des Notars beim Immobilienerwerb in der Türkei

Historisch gesehen wurden alle Immobilientransaktionen in der Türkei ausschließlich beim Katasteramt (Tapu Müdürlüğü) abgewickelt. Jedoch traten am 4. Juli 2023 wichtige Gesetzesänderungen in Kraft: Notare (Noter) erhielten die gesetzliche Befugnis, Kaufverträge über Immobilien zu beurkunden. Dies hat das Verfahren erheblich vereinfacht: Der Käufer hat nun die Wahl, die Transaktion über das Tapu-Amt oder ein Notariat durchzuführen, das oft schneller und mit kürzeren Wartezeiten arbeitet.

Der Notar in der Türkei ist ein staatlicher Amtsträger mit umfassenden Befugnissen, der auf Grundlage des Notargesetzes Nr. 1512 handelt. Bei einer Immobilientransaktion prüft er die rechtliche Unbedenklichkeit des Objekts, bestätigt die Identität der Parteien, gewährleistet die Rechtmäßigkeit des Vertrags und trägt die Daten in das staatliche Register ein. Faktisch fungiert der Notar als Sicherheitsgarant der Transaktion.

Innenraum eines Notariats in der Türkei: Besucher warten auf die Bearbeitung ihrer Dokumente

Grundgebühr: Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags

Die zentrale Frage ist, wie viel der Notar direkt für die Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags verlangt. Laut dem vom türkischen Justizministerium für 2025 genehmigten offiziellen Gebührentarif beträgt die Notargebühr für einen Immobilienkaufvertrag 0,1 % (ein Promille – binde bir) des Objektwerts.

Dabei ist gesetzlich ein Mindestbetrag festgelegt: Die Notargebühr für jede tarifpflichtige Handlung darf 44,56 TL nicht unterschreiten (Stand 2025). Wenn Sie also eine bescheidene Wohnung für 2.000.000 TL kaufen, erhält der Notar 2.000 TL für die Vertragserstellung. Beim Kauf einer Villa für 10.000.000 TL sind es entsprechend 10.000 TL.

Wichtiges zur Berechnung

  • Berechnungsgrundlage ist der im Vertrag angegebene Verkaufspreis, nicht der Katasterwert.
  • Der Satz von 0,1 % gilt speziell für Immobilienkaufverträge – für andere notarielle Handlungen gelten andere Tarife.
  • Die Tarife werden jährlich indexiert und Ende Dezember im Amtsblatt (Resmî Gazete) veröffentlicht.
Notartisch mit Siegel, Dokumenten und Stift bei der Beurkundung einer Immobilientransaktion in der Türkei

Zusätzliche Notargebühren

Neben der Grundvergütung für den Vertrag erhebt der Notar mehrere tariflich vorgeschriebene Zusatzzahlungen:

  • Vergleichsgebühr (karşılaştırma ücreti): 23,76 TL – wird für den Abgleich von Dokumentenkopien mit den Originalen erhoben.
  • Schreibgebühr (yazı ücreti): 61,12 TL pro Seite – gilt für jedes vom Notar erstellte Dokumentblatt, einschließlich der im Notariatsarchiv verbleibenden Kopien.
  • Übersetzungsgebühr (çevirme ücreti): 505,81 TL pro Seite – wenn ein Dokument von einer Sprache in eine andere übersetzt werden muss. Für ausländische Käufer ist dies besonders relevant, da der Vertrag auf Türkisch erstellt wird und oft einer offiziellen Übersetzung bedarf.

Betrifft die Transaktion mehrere Objekte oder erfordert sie ein umfangreiches Dokumentenpaket, können die zusätzlichen Gebühren spürbar steigen. Im Durchschnitt bewegen sich die zusätzlichen Notargebühren im Rahmen von 500–1.500 TL zusätzlich zur Grundgebühr.

Kosten für eine notarielle Vollmacht (Vekaletname)

Häufig kann ein ausländischer Käufer nicht bei allen Transaktionsschritten persönlich anwesend sein – dann wird eine notarielle Vollmacht für einen Vertreter (Makler, Rechtsanwalt, Übersetzer) erteilt. Die Tarife für 2025 lauten:

  • Generalvollmacht (genel vekaletname): 783,82 TL.
  • Grundstücksvollmacht (tapu vekaleti): etwa 1.820 TL, da sie eine sorgfältigere Vorbereitung und Prüfung der Befugnisse erfordert.

Zum Vollmachtsbetrag kommen noch die Schreibgebühr (61,12 TL/Seite) und bei Bedarf die Übersetzungsgebühr hinzu. Die Gesamtkosten für die Ausstellung einer Vollmacht übersteigen selten 2.000–2.500 TL.

Notarin in der Türkei an ihrem Schreibtisch mit türkischer Flagge, bearbeitet Dokumente

Das vollständige Kostenbild: nicht nur der Notar

Wenn man über die Kosten der Transaktionsabwicklung spricht, muss man verstehen: Die Notargebühren sind nur ein Teil der gesamten Nebenkosten. Die vollständige Liste der vom Immobilienkäufer in der Türkei im Jahr 2025 zu tragenden Kosten:

  1. Grunderwerbsteuer: 4 % des Katasterwerts der Immobilie. Laut Gesetz zahlen Verkäufer und Käufer jeweils die Hälfte (je 2 %), in der Praxis werden diese 4 % jedoch oft vollständig dem Käufer auferlegt – dieser Punkt muss unbedingt vor der Transaktion geklärt werden.
  2. Staatliche Gebühr: etwa 1.775 TL für die Registrierung des Eigentumsrechts beim Katasteramt.
  3. Immobilienbewertung: 100 bis 200 US-Dollar. Ein obligatorisches Verfahren für ausländische Käufer – ein Gutachten über den Verkehrswert ist für die TAPU-Registrierung erforderlich.
  4. Mehrwertsteuer: 10 % bis 20 % – nur beim Kauf einer Neubauwohnung vom Bauträger. Auf dem Zweitmarkt fällt keine Mehrwertsteuer an.
  5. Übersetzerdienstleistungen: 100 bis 300 US-Dollar, wenn der Käufer kein Türkisch spricht. Die Anwesenheit eines vereidigten Übersetzers bei der Transaktion ist für Ausländer zwingend vorgeschrieben.

Praktisches Rechenbeispiel

Betrachten wir ein konkretes Beispiel: den Kauf einer Eigentumswohnung auf dem Zweitmarkt im Wert von 3.000.000 TL (ca. 100.000 $).

  • Notarvergütung für den Vertrag (0,1 %): 3.000 TL
  • Zusätzliche Notargebühren (Schreiben, Vergleich): ~500 TL
  • Grunderwerbsteuer (4 %): 120.000 TL
  • Staatliche Gebühr: ~1.775 TL
  • Immobilienbewertung: ~150 $ (~5.000 TL)
  • Übersetzer: ~200 $ (~6.500 TL)

Gesamte Nebenkosten: rund 136.775 TL, wovon auf den Notar nur etwa 3.500 TL entfallen – das sind weniger als 3 % der gesamten Zusatzkosten.

Fazit: Woran man nicht sparen sollte

Die notarielle Abwicklung einer Immobilientransaktion in der Türkei ist im Vergleich zum Gesamtkaufpreis ein relativ kleiner Kostenfaktor. Die Hauptlast tragen die 4%ige Grunderwerbsteuer und bei Neubauten die Mehrwertsteuer. Doch gerade der Notar gewährleistet die Rechtssicherheit der Transaktion: Er prüft, ob keine Belastungen, Beschlagnahmungen, Schulden aus Nebenkosten und eine lückenlose Eigentümerkette vorliegen.

Wir empfehlen dringend, vor der Transaktion eine vollständige Kostenaufstellung beim Notar anzufordern – die Tarife werden jährlich aktualisiert und die Endsumme kann je nach Komplexität des Vertrags variieren. Selbstverständlich sollte man die Dienste eines vereidigten Übersetzers in Anspruch nehmen: Sprachbarrieren können bei der Immobilienabwicklung zu kostspieligen Fehlern führen.