Müssen Dokumente ins Türkische übersetzt werden?
Warum die Frage der Dokumentenübersetzung eine der wichtigsten ist
Der Immobilienkauf in der Türkei ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem der ausländische Käufer mit türkischem Recht, Behörden und notariellen Verfahren konfrontiert wird. Eine der ersten und häufigsten Fragen, die sich zukünftige Eigentümer stellen: Müssen Dokumente ins Türkische übersetzt werden? Die kurze Antwort lautet: Ja, unbedingt. Ohne eine amtlich beglaubigte Übersetzung können Sie die Transaktion nicht abschließen und den begehrten TAPU – die Eigentumsurkunde – nicht erhalten. Wir klären alle Details.
Rechtliche Grundlage: Warum es ohne Übersetzung nicht geht
Das türkische Recht verlangt, dass alle offiziellen Dokumente, die von ausländischen Staatsangehörigen bei Behörden eingereicht werden, in türkischer Sprache verfasst sind oder eine notariell beglaubigte Übersetzung haben. Dies gilt auch für Immobiliengeschäfte: Das Katasteramt (Tapu Müdürlüğü), bei dem der Eigentumsübergang eingetragen wird, akzeptiert ausschließlich türkischsprachige Dokumente. Der ausländische Pass, mit dem der Käufer identifiziert wird, muss ins Türkische übersetzt und die Übersetzung von einem zugelassenen Notar (Noter) beglaubigt werden.
Wenn Sie außerdem der türkischen Sprache nicht mächtig sind, ist bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags und anderer notarieller Urkunden die Anwesenheit eines vereidigten Übersetzers (yeminli tercüman) zwingend erforderlich, der den Dokumententext in Ihrer Muttersprache vorliest. Dies ist eine direkte Anforderung des türkischen Notariats – ohne sie kommt das Geschäft nicht zustande.

Welche Dokumente übersetzt werden müssen
Beim Immobilienkauf in der Türkei müssen folgende Dokumente zwingend ins Türkische übersetzt und anschließend notariell beglaubigt werden:
- Reisepass – das Hauptdokument, das die Identität des ausländischen Käufers nachweist. Die Übersetzung des Reisepasses ist bei der Beantragung der Steuernummer (Vergi Kimlik Numarası), der Kontoeröffnung und vor allem bei der Ausstellung des TAPU erforderlich.
- Geburtsurkunde – erforderlich, wenn minderjährige Kinder an der Transaktion beteiligt sind oder für die spätere Beantragung der Aufenthaltserlaubnis (ikamet).
- Heiratsurkunde / Scheidungsurteil – erforderlich, wenn die Immobilie von Ehepartnern erworben wird und der Familienstand nachgewiesen werden muss.
- Vollmacht (Vekaletname) – wenn der Käufer durch einen Vertreter handelt, wird die Vollmacht beim Notar sofort auf Türkisch unter Mitwirkung eines vereidigten Übersetzers ausgestellt.
- Einkommensnachweise und Bankbescheinigungen – beim Kauf mit Hypothek oder zum Nachweis der Mittelherkunft.
Für die Aufenthaltserlaubnis durch Immobilien (ikamet) werden zusätzlich übersetzt: Reisepass, TAPU, Bescheinigung über den Katasterwert der Immobilie und die Krankenversicherungspolice. Wenn das Ziel die türkische Staatsbürgerschaft durch Investition ist, erweitert sich das Dokumentenpaket, und alle Unterlagen durchlaufen ebenfalls das Übersetzungs- und notarielle Beglaubigungsverfahren.

Wer übersetzen darf: der vereidigte Übersetzer (yeminli tercüman)
Die Übersetzung von Dokumenten für türkische Behörden darf nicht in einem gewöhnlichen Übersetzungsbüro oder in Eigenregie erfolgen. Das Recht, solche Arbeiten durchzuführen, hat nur der vereidigte Übersetzer – yeminli tercüman. Dies ist ein Fachmann, der:
- die türkische Staatsbürgerschaft besitzt;
- vereidigt und im Übersetzerregister bei einem bestimmten Notar (Noter) eingetragen ist;
- einen persönlichen Stempel hat, der von den Behörden anerkannt wird;
- rechtlich für die Genauigkeit und Richtigkeit der Übersetzung verantwortlich ist.
Das Verfahren ist wie folgt: Der vereidigte Übersetzer erstellt die Übersetzung, setzt seine Unterschrift und seinen Stempel, und danach beglaubigt der Notar die Echtheit seiner Unterschrift. Nur diese Kombination – „Übersetzung + Übersetzerunterschrift + Notarstempel“ – wird vom Katasteramt, der Ausländerbehörde und anderen Stellen akzeptiert.
Wo übersetzen lassen: in Russland oder in der Türkei?
Der ausländische Käufer hat zwei Möglichkeiten:
- Die Dokumente vorab in Russland übersetzen lassen. Dies ist möglich, jedoch mit einer wichtigen Bedingung: Die Übersetzung muss von einem Übersetzer angefertigt werden, der beim türkischen Konsulat in Ihrem Land akkreditiert ist, und anschließend im türkischen Konsulat beglaubigt werden. Der Service ist teurer und zeitaufwendiger, ermöglicht es Ihnen aber, mit einem fertigen Dokumentenpaket in die Türkei zu reisen.
- Die Dokumente vor Ort in der Türkei übersetzen lassen. Die gängigste und in der Regel günstigere Variante. In jeder größeren Stadt – Alanya, Antalya, Istanbul, Mersin – arbeiten Dutzende vereidigte Übersetzer, von denen viele auf Russisch-Türkisch spezialisiert sind. Das Verfahren dauert von wenigen Stunden bis zu ein bis zwei Tagen, und die Kosten sind in der Regel niedriger als bei der konsularischen Beglaubigung in Russland.
Die meisten Immobilienagenturen, die die Transaktion begleiten, haben eigene bewährte Übersetzer und helfen, die Übersetzung schlüsselfertig zu organisieren.

Übersetzungskosten: Wie sich der Preis zusammensetzt
Der Preis für die Übersetzung von Dokumenten ins Türkische hängt von mehreren Faktoren ab:
- Art und Umfang des Dokuments. Die Übersetzung eines Reisepasses erfolgt in der Regel zu einem Festpreis, da der Text standardisiert ist. Die Übersetzung mehrseitiger Bescheinigungen, Verträge oder Urkunden wird pro Wort oder pro Seite abgerechnet.
- Dringlichkeit. Die Standardfrist beträgt 1–2 Werktage; eine Expressübersetzung im Beisein des Kunden ist teurer.
- Notarielle Beglaubigung. Die Dienstleistung des Notars wird separat bezahlt und hängt von der Seitenzahl und den aktuellen Gebühren des Noters ab.
Stand 2024–2025 beginnen die Kosten für die Übersetzung einer Seite bei etwa 10 US-Dollar (ca. 300–400 Türkische Lira). Die Notargebühr erhöht diesen Betrag um einige hundert Lira. Der Gesamtpreis für die schlüsselfertige Übersetzung eines Reisepasses – mit Übersetzung und notarieller Beglaubigung – liegt je nach Region und Dringlichkeit im Durchschnitt zwischen 500 und 1.500 Lira. Zum Vergleich: Die Ausstellung einer Vollmacht (vekaletname) mit Übersetzer beim Notar kostet ab ca. 13.000 Lira für das Komplettpaket – in diesem Betrag sind sowohl die Übersetzung als auch die Notargebühren bereits enthalten.
Was passiert, wenn die Dokumente nicht übersetzt werden
Die Folgen einer fehlenden amtlichen Übersetzung sind denkbar einfach und eindeutig:
- Ablehnung der Dokumentenannahme. Das Katasteramt (Tapu Müdürlüğü) akzeptiert keinen ausländischen Reisepass ohne notariell beglaubigte Übersetzung – die Transaktion kommt einfach nicht zustande.
- Unmöglichkeit, eine Steuernummer zu erhalten. Die Vergi Kimlik Numarası wird beim Finanzamt (Vergi Dairesi) auf der Grundlage des Reisepasses ausgestellt – und dessen Übersetzung ist verpflichtend.
- Blockade der Kontoeröffnung. Türkische Banken verlangen einen übersetzten und beglaubigten Reisepass zur Identifizierung des ausländischen Kunden.
- Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis (ikamet). Die Ausländerbehörde (Göç İdaresi) nimmt Dokumente ausschließlich in türkischer Sprache mit notariell beglaubigter Übersetzung entgegen.
- Rechtliche Schutzlosigkeit. Wenn Sie einen Kaufvertrag ohne einen vereidigten Übersetzer und ohne Verständnis seines Inhalts unterzeichnen, riskieren Sie, ungünstigen Bedingungen zuzustimmen – und können sich vor einem türkischen Gericht nicht auf mangelnde Sprachkenntnisse berufen.
Fazit: Sparen, das teuer zu stehen kommt
Die Übersetzung von Dokumenten ins Türkische ist weder eine Laune noch eine Formalität, auf die man verzichten könnte. Es handelt sich um eine zwingende Anforderung des türkischen Rechts, ohne deren Einhaltung ein Immobiliengeschäft schlicht unmöglich ist. Die Kosten der Übersetzung sind im Vergleich zum Budget des gesamten Kaufs relativ gering, doch der Versuch, an diesem Verfahren zu sparen, kann zum Scheitern des Geschäfts, zum Verlust der Anzahlung oder zu rechtlichen Problemen führen. Vertrauen Sie die Übersetzung einem akkreditierten vereidigten Übersetzer (yeminli tercüman) an – über Ihre Immobilienagentur oder direkt – und seien Sie sicher, dass jedes unterzeichnete Dokument rechtlich einwandfrei ist.